Fragen zur Trauung

Viele Fragen - noch mehr Antworten

 

  • Wie gehen wir vor, wenn wir eine kirchliche Trauung wünschen?
    Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus und versteht sich als ein Segnungsgottesdienst anlässlich der Eheschließung. Wenn Sie einen solchen Gottesdienst feiern möchten, nehmen Sie, sobald Sie einen Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung anvisiert haben, auch Kontakt mit dem Gemeindebüro und/oder Ihrer Pfarrer auf. Der Pfarrer lädt Sie dann eine Zeit vor vor der Trauung zu einem Traugespräch ein.

  • Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?
    In der Regel finden Traugottesdienste an einem Samstagnachmittag statt. Es gibt aber keine Vorschrift, die Trauungen an anderen Tagen untersagt. Auch vormittags kann ein Traugottesdienst im Anschluss an die standesamtliche Eheschließung gefeiert werden, wenn dies der Pfarrer so einrichten kann. In jedem Fall sollten Sie Ihren Wunschtermin frühzeitig mit dem Pfarrer abstimmen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

  • Was passiert im Traugespräch? Was müssen wir mitbringen?
    Für das Gespräch gibt es kein festes Schema. Es geht dem Pfarrer vor allem darum, Sie kennen zu lernen und mit Ihnen den Gottesdienst vorzubereiten. Plaudern Sie ruhig ein wenig aus dem Nähkästchen. Ihr Pfarrer findet so leichter Anknüpfungspunkte für die Predigt. Nennen Sie auch eigene Wünsche und Erwartungen an die Gestaltung des Gottesdienstes. Mitbringen müssen Sie - spätestens zur Trauung - Ihre standesamtliche Heiratsurkunde bzw. Ihr Stammbuch. Denn erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

  • Wie läuft die „kirchliche Trauung“ konkret ab?
    Das Brautpaar zieht in die Kirche ein und wird vom Pfarrer mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet, Musik und Lied dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes. Die Predigt wird über den Trauspruch gehalten, den das Paar sich selbst wählen oder auch den Pfarrer aussuchen lassen kann. Es folgen Schriftlesungen aus Altem und Neuem Testament, das Trauversprechen der Eheleute und die Segenshandlung. Fürbitten, Vaterunser und Segen beschließen den Gottesdienst, der, wenn Sie es wünschen, auch mit einer Abendmahlsfeier verbunden werden kann.

  • Ist "bis der Tod euch scheidet" nicht zu vollmundig?
    Die Liebe zweier Menschen zueinander ist ein Geschenk Gottes. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage. Mit dem Trauversprechen verschließt das Brautpaar nicht die Augen vor der Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen jedoch mit ihrem Versprechen „bis der Tod uns scheidet“ ihre feste Absicht, ihre Ehe auf das ganze Leben hin anzulegen und alles dafür zu tun, dass dies wahr wird.

  • Und wenn mein Partner einer anderen Konfession (oder gar keiner) angehört?
    Eine sog. „ökumenische Trauung“ ist kirchenrechtlich nicht möglich. Möglich ist aber eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin bzw. eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Kirchenrechtlich gilt eine solche Trauung als katholische, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde und entsprechend als evangelische bei evangelischer Federführung. Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf den Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert.

  • Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen und dort dem Bräutigam übergeben. Ist das möglich?
    Viele wissen nichts über den Hintergrund dieses alten Brauches. Das Hereinführen der Braut durch ihren Vater hat symbolischen Gehalt. Es knüpft archaisch an die alte Tradition der Übergabe der Braut von einer Familie in die andere an: Von nun an wird sie zu ihrem Mann gehören. Mit dieser Geste mag es manchen Vätern auch heutzutage leichter fallen, sich von ihrer Tochter zu lösen. Wenn ein Paar allerdings schon jahrelang zusammen gelebt hat, mag es sich fragen, ob diese Form der „Übergabe“ für seine Lebenssituation stimmig ist.

  • Was ist der Trauspruch? Und können wir uns den selbst aussuchen?
    Der Trauspruch ist der Bibelvers, den Ihnen der Pfarrer auf Ihren gemeinsamen Weg mitgibt und über den er auch predigt.
    In der Regel ergibt er sich aus dem gemeinsam mit dem Pfarrer geführten Traugespräch.

  • Was kostet die Trauung?
    Die Tätigkeiten des Presbyters und des Organisten müssen Sie bezahlen. Darüber berechnet die Gemeinde keine Kosten.

  • Wer schmückt die Kirche? Und was kostet das?
    Ein besonderer Blumenschmuck hebt die festliche Atmosphäre eines Traugottesdienstes. Es ist ratsam, Sie fragen den Pfarrer beim Traugespräch, welche Gärtnereien sich beim Schmücken der Kirche bewährt haben.Das Schmücken der Kirche müssen Sie dann selbst veranlassen und und auch die Kosten dafür tragen. Besonderer Blumenschmuck, z.B. an den Außenseiten der Bank- oder Stuhllreihen, ist möglich.

  • Wo innerhalb des Gottesdienstes können Verwandte und Freunde mit gestalten?
    Häufig möchten die Trauzeugen, gute Freunde oder Geschwister die kirchliche Trauung mit gestalten, z.B. einen Bibeltext oder ein Gebet sprechen oder etwas singen. Das ist möglich, sollte aber wegen des genauen Gottesdienstablaufs abgesprochen werden. Sprechen sie die Frage im Traugespräch an oder geben Sie denen, die etwas vortragen wollen, die Kontaktdaten des Pfarramtes.

  • Können wir selbst Lieder aussuchen?
    Ja, das ist möglich. Vielleicht haben Sie ein Lieblingslied oder Sie finden im Gesangbuch ein Lied, das Ihnen besonders passend erscheint. Bringen Sie solche Wünsche und Vorschläge ins Traugespräch mit ein. Da durch das gemeinschaftliche Singen Menschen zueinander finden, sollten Sie darauf achten, dass die Lieder Ihres Traugottesdienstes auch gut singbar sind. Der schönste Liedtext geht verloren, wenn die Melodie so fremd und unbekannt ist, dass niemand sich mitzusingen traut. Der Pfarrer berät Sie gerne bei der Liedauswahl.

  • Brauchen wir Liedblätter?
    Normalerweise reicht für einen Gottesdienst das Gesangbuch aus. Viele Paare möchten an Ihrer Hochzeit jedoch ein persönlich gestaltetes "Gottesdienstblatt" haben. Ein solches Blatt können Sie in Absprache mit dem Pfarrer nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Den genauen Ablauf der Feier darin aufzunehmen ist nicht notwendig. Es genügt, wenn die Lieder und Texte, die im Verlaufe des Gottesdienstes gebraucht werden, darin zu finden sind.

  • Wird im Traugottesdienst eine Kollekte gesammelt?
    Ja. Sie können mit dem Pfarrer eine Zweckbestimmung der Kollekte besprechen.

  • Dürfen wir Reis werfen oder Blumen streuen?
    Blumen streuen ist möglich, Reis darf nicht geworfen werden, da er sich nicht problemlos entfernen lässt.

  • Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
    Das Präsentsein im Augenblick ist bei einem Gottesdienst das Entscheidende und nicht das Posieren fürs Fotoarchiv. Fotografieren/Filmen ist jedoch möglich, wenn es unauffällig und diskret geschieht (eine Trauung ist kein Foto-Action-Termin...). Am besten beauftragen Sie nur eine einzige Person, die diese Aufgabe während des Gottesdienstes übernimmt und mit dem Fotografieren in solchen Situationen Erfahrung hat. Wichtig dabei: Unauffällig fotographieren/filmen: Kamera lautlos (siehe Einstellungsmenu), Blitz/Licht zwangsabgestellt (ISO auf ca. 1600), Abstand vom Geschehen.
    Nach dem Gottesdienst dürfen dann alle anderen auch Bilder machen.
    Und bitte: Schalten Sie auch Ihr Handy auf lautlos!

  • Ist ein Sektempfang direkt im Anschluss an die Trauung möglich?
    Ja. Sie haben die Möglichkeit, nach dem Traugottesdienst Ihre Gäste zu einem Umtrunk einzuladen. Dieser kann im Freien und – bei schlechtem Wetter – auch im Foyer der Kirchen oder im Gemeindehaus stattfinden.

  • Wir gehören nicht zur Versöhnungskirchengemeinde. Können wir uns trotzdem in der Obersten Stadtkirche, in der Bauernkirche oder in der reformaierten Kirche trauen lassen?
    Ja, das ist möglich. Sie brauchen dazu die Erlaubnis Ihres zuständigen Gemeindepfarrers, der Ihnen einen sog. Entlassschein ausstellt.

  • Wir wollen uns von einem Pfarrer trauen lassen, den wir kennen und „mitbringen“. Ist das möglich?
    Ja, das ist möglich, wenn der zuständige Pfarrer damit einverstanden ist.

  • Können wir anlässlich unseres Ehejubiläums einen Gottesdienst feiern?
    Ja, das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, für die Zeit zu danken, die Sie bereits miteinander gehabt haben, und den Segen Gottes für Ihren weiteren gemeinsamen Weg zu erbitten.

    Haben Sie weitere Fragen, so wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro oder unsere Pfrarrer. Alle Anschriften finden Sie unter "Kontakte" im Bereich Service unserer Website.

 Weitere Links:

Trauspruch.de


EKD-Hochzeit
 
 
winkLasst Blumen sprechen...
In einer Berliner Kirche befindet sich über dem Altar ein Bild der Kreuzigung. Darunter stehen die Worte Jesu: "Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun."
Bei Trauungen pflegt der Küster diese Inschrift durch Blumen zu verdecken.
(aus "Zuwiderhandelnde werden getauft / Merkwürdigkeiten in kirchlichen Breiten" GTB Siebenstein 1977)

winkaus Finnland.
Viele Frauen beneiden ihren Mann, weil er so glücklich verheiratet ist...

winkEs gibt zwei Situationen,
in denen ein Mann seine Frau nicht versteht:
vor der Eheschließung - nach der Eheschließung
 
 

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